§ 1 Name, Sitz und Zweck
a.) Der Name des Vereins lautet: „Gewerbeverein Kall, Verein zur Förderung von Mittelstand, Handel und Handwerk e.V.“ b.) Der Sitz des Vereins ist in 53925 Kall c.) Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt Mittelstand, Handel und Handwerk in seiner Struktur zu unterstützen und zu fördern.
Die Förderung in Bund, Land und Gemeinde sowie deren Unterstützung sollen mit dem Verein Abgestimmt werden. Die Mitglieder und deren Betriebe sollen vom Verein zu deren wirtschaftlichen Verbesserung beratend unterstützt werden.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können jur. und natürliche Personen über 18 Jahre und Handelsgesellschaften werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4 Beiträge
Der Verein finanziert sich durch Beiträge über deren Höhe die ordentliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder entscheidet.
§ 5 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind Vorstand und die Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzendem(ordentlicher Vorstand). Jeder von Ihnen Ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Zum erweiterten Vorstand gehören der Schriftführer und der Kassierer.
Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
§ 7 Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jährlich bis zum 1. Juni eines jeden Jahres stattfinden. Die Mitglieder sind dazu unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher schriftlich einzuladen. Der Beschlussfassung unterliegen die in de Tagesordnung bekannt gegebenen Gegenstände. Die Mitgliederversammlung kann weitere Punkte auf die Tagesordnung setzen. Mitteilungen und Anfragen sind bei jeder Mitgliederversammlung möglich.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es im Interesse des Vereins für erforderlich hält oder wenn mindesten ein Viertel der stimmberechtigen Mitglieder es unter Beifügung einer schriftlichen Begründung verlangen. In diesem Fall soll die Mitglieder-versammlung innerhalb von vier Wochen stattfinden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 8 Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden,
1. wenn es der Satzung oder den Beschlüssen der Vereinsorgane nachhaltig zuwiederhandelt.
2. wenn es mit seinen Beiträgen torzt wiederholter Aufforderung länger als ein Jahr im Rückstand ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
1. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben; hierfür ist eine angemessene Frist einzuräumen.
2. Erfolgt gegen den Ausschluss Widerspruch des Ausgeschlossenen, so entscheidet über diesen Wiederspruch die Mitgliederversammlung
Die vorstehende Satzung ist am 10.05.2011 in Abänderung ihrer bisherigen Satzung vom 1.März 1979 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden.
Kall, den 10. Mai 2011
Stephan Kohl - 1.Vorsitzender Markus Wollenweber - 2. Vorsitzender